Im Rahmen der BEG EM fördert das BMWK sowohl Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle als auch die Erneuerung von alten Heizungsanlagen.
Die Förderung wird je nach Programm entweder über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt. Gefördert wird unter anderem folgendes:
Disclaimer: Alle Angaben ohne Gewähr. Zusammenfassung zu Informationszwecken, verbindlich sind allein die Förderrichtlinien.
Fachplanung und Baubegleitung. Die Leistungen von Energie-Effizienz-Experten, wie uns, werden bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle mit bis zu 50 % gefördert.
Höchstgrenze förderfähiger Ausgaben: Förderfähige Ausgaben für die Fachplanung und Baubegleitung sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro.
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Einzelmaßnahmen wie Wärmedämmung, Dachsanierung oder Fensteraustausch werden mit bis zu 15 % gefördert. Hier beträgt die förderfähige Investitionssumme 30.000 Euro pro Wohneinheit bzw. höchstens 600.000 Euro pro Gebäude und Kalenderjahr. Wurde bereits eine Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) durchgeführt, erhöht sich die Förderung um 5 Prozentpunkte auf 20%. Zusätzlich verdoppelt sich die maximal förderfähige Investitionssumme pro Wohneinheit auf 60.000 Euro.
Wärmepumpen & Fernwärme. Die Erneuerung einer alten Heizungsanlage wird mit insgesamt bis zu 70 % gefördert. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben beträgt 30.000 € für Einfamilienhäuser bzw. die erste Wohneinheit. Die Grundförderung in Höhe von 30 % kann durch diverse Boni ergänzt werden. Beispielsweise den Klimageschwindigkeitsbonus (+20%), Effizienzbonus (+5%) und Einkommensbonus (+30%).