Land Bremen – Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

Bremer Modernisieren

Das Land Bremen fördert sowohl Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle als auch den Austausch alter Heizungsanlagen in Wohngebäuden im Bestand.

Die Förderung wird je nach Programm entweder über die swb oder die BreMo abgewickelt. Gefördert wird unter anderem folgendes:

Disclaimer: Alle Angaben ohne Gewähr. Zusammenfassung zu Informationszwecken, verbindlich sind allein die Förderrichtlinien.

  • Wärmeschutzprogramm. Gefördert werden unter anderem der Austausch von Fenstern, die Wärmedämmung von Außenwänden, Kellerdecken, Dächern und Dachbodendecken.

    Voraussetzungen: Der Förderantrag muss von einer Privatperson als Eigentümer gestellt werden. Das Baujahr des Wohngebäudes muss zudem vor 1995 liegen und das Gebäude darf höchstens 12 Wohneinheiten besitzen.
  • Heizungstausch. Gefördert wird unter anderem der Austausch einer alten Heizungsanlagen gegen eine Wärmepumpe, sowie der Anschluss an ein Fernwärmenetz.

    Voraussetzungen: Das Land Bremen fördert den Ersatz von Heizungen auf Basis von fossilen Energieträgern sowie von älteren Gasheizungen (mind. 15 Jahre) in Wohngebäuden.