Bremer Modernisieren
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau bezuschusst in folgenden Programmen:
1. Wärmeschutzprogramm Gefördert werden:
- Dämmung von Außenwänden, Kellerdecken und Dächern und Dachböden
- Hochwärmedämmende Fenster
- Hydraulischer Abgleich des Heizungssystems
- Umweltfreundliche Dämmmaterialien und Anstriche beim Wärmedämmverbundsystem
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
- Der Antrag wird von Privatpersonen als Gebäude-/ Wohnungseigentümer gestellt.
- Das Baujahr liegt vor dem 01.01.1995
- Das Haus hat maximal 12 Wohneinheiten.
- Das Gebäude steht im Land Bremen.
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2. Umweltfreundliche Heizungsanlagen (Austausch von Ölheizkesseln) Gefördert wird der Ersatz von Ölheizkesseln durch:
- eine Wärmeversorgung mit Nah- oder Fernwärme auf der Basis von Kraft-Wärme-Kopplung,
- Wärme aus der Abfallverbrennung oder Abwärme
- Gas-Brennwerttechnik in Kombination mit solarthermischer Warmwasserbereitung oder solarthermischer Heizungsunterstützung
- Heizkessel auf Basis von Holzpellets oder Holzhackschnitzeln
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
- Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Grund-/Gebäudeeigentümer oder als sonstige dinglich Verfügungsberechtigte sowie als Mieter und Pächter.
- Das Gebäude steht im Land Bremen.
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Disclaimer: Alle Angaben ohne Gewähr. Zusammenfassung zu Informationszwecken, verbindlich sind allein die Förderrichtlinien.
Mehr Informationen unter bremer-modernisieren.de