Bremer Modernisieren



Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau bezuschusst in folgenden Programmen:

 

1. Wärmeschutzprogramm

Gefördert werden:

  • Dämmung von Außenwänden, Kellerdecken und Dächern und Dachböden
  • Hochwärmedämmende Fenster
  • Hydraulischer Abgleich des Heizungssystems
  • Umweltfreundliche Dämmmaterialien und Anstriche beim Wärmedämmverbundsystem


Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:

  • Der Antrag wird von Privatpersonen als Gebäude-/ Wohnungseigentümer gestellt.
  • Das Baujahr liegt vor dem 01.01.1995
  • Das Haus hat maximal 12 Wohneinheiten.
  • Das Gebäude steht im Land Bremen.



2. Umweltfreundliche Heizungsanlagen (Austausch von Ölheizkesseln)

Gefördert wird der Ersatz von Ölheizkesseln durch:

  • eine Wärmeversorgung mit Nah- oder Fernwärme auf der Basis von Kraft-Wärme-Kopplung,
  • Wärme aus der Abfallverbrennung oder Abwärme
  • Gas-Brennwerttechnik in Kombination mit solarthermischer Warmwasserbereitung oder solarthermischer Heizungsunterstützung
  • Heizkessel auf Basis von Holzpellets oder Holzhackschnitzeln


Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:

  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Grund-/Gebäudeeigentümer oder als sonstige dinglich Verfügungsberechtigte sowie als Mieter und Pächter.
  • Das Gebäude steht im Land Bremen.


Disclaimer: Alle Angaben ohne Gewähr. Zusammenfassung zu Informationszwecken, verbindlich sind allein die Förderrichtlinien.

Mehr Informationen unter bremer-modernisieren.de

 
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