Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt die investiven Förderprogramme zur energetischen Sanierung von Gebäuden. Das Teilprogramm BEG Einzelmaßnahme stellt für Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Unternehmen die einzige Möglichkeit der Zuschussförderung da. Das Programm BEG WG (Effizienzhaus) ist nur noch als Kreditvariante erhältlich (außer für Kommunen).
Förderantrag |
BEG Einzelmaßnahme
Zuschussförderung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude
Gefördert werden anteilig an den förderfähigen Kosten folgende Maßnahmen:
Fachplanung und Baubegleitung Leistungen von Energieeffizienz-Experten | 50 % |
Gebäudehülle betrifft Maßnahmen rund um die Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, Austausch von Fenstern und Außentüren, sommerlichen Wärmeschutz. | 15 %
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Heizungsanlage | |
Wärmepumpe | 25 % + 10 % Heizungs-Austausch-Bonus* + 5 % Effiziente Wärmepumpe oder Natürliches Kältemittel* Max. 40 % |
Brennstoffzellenheizung | 25 % + 10 % Heizungs-Austausch-Bonus* Max. 35 % |
Solarkollektoranlagen | 25 % + 10 % Heizungs-Austausch-Bonus* Max. 35 % |
Innovative Heizungstechnik (auf Basis erneuerbarer Energien) | 25 % + 10 % Heizungs-Austausch-Bonus* Max. 35 % |
Gebäudenetz Errichtung/Erweiterung (ohne Biomasse) | 30 % |
Wärmenetzanschluss | 30 % + 10 % Heizungs-Austausch-Bonus* Max. 35 % |
Gebäudenetzanschluss | 25 % + 10 % Heizungs-Austausch-Bonus* Max. 35 % |
Heizungsoptimierung (Heizung nicht älter als 20 Jahre) | 15 % Max. 20 % |
Biomasse (nur in Kombination mit z. B. Solarthermie) | 10 % + 10 % Heizungs-Austausch-Bonus* Max. 20 % |
Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude.
Die Mindestinvestitionssumme beträgt 5.000 Euro respektive 1.000 Euro bei der Heizungsoptimierung.
Boni
Im folgenden erhalten Sie Informationen zu den Boni:
iSFP-Bonus |
Heizungs-Tausch-Bonus Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt. Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt. Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden. |
Effiziente-Wärmepumpe-Bonus Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird. oder Natürliches-Kältemittel-Bonus Für Wärmepumpen wird ein Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn ein natürliches Kältemittel (z. B. Propan, R290) zum Einsatz kommt. Dieser Bonus ist nicht mit dem Bonus für eine effiziente Wärmepumpe kumulierbar. |
Disclaimer: Alle Angaben ohne Gewähr. Zusammenfassung zu Informationszwecken, verbindlich sind allein die Förderrichtlinien.
Mehr Informationen unter bafa.de