Bremer Modernisieren
In Bremen bezuschusst die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft in folgenden Programmen:
1. Förderung für Wärmeschutzmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden Gefördert werden: - Außenwanddämmung auf der Außenseite oder Innenseite
- Kerndämmung einer zwischaligen Außenwand
- Kellerdecken-/ Sohledämmung
- Dachdämmung
- Dachbodendämmung (oberste Geschossdecke)
- Hochwärmegedämmte Fenster
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
- Der Antrag wird von Privatpersonen als Gebäude-/ Wohnungseigentümer gestellt.
- Das Baujahr liegt vor dem 01.01.1995
- Das Haus hat maximal 12 Wohneinheiten.
- Das Gebäude steht im Land Bremen.
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2. Förderprogramm Heizungstausch Gefördert wird der Ersatz von Wärmeerzeugungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, sowie den Ersatz von elektrischen Widerstandsheizungen in bestehenden Gebäuden: Gefördert wird der Ersatz von fossilen Brennstoffen durch: - Solarthermische Anlagen
- Elektrisch angetriebene Wärmepumpen
- Anschluss an ein Gebäudenetz
- Anschluss an ein Wärmenetz
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Disclaimer: Alle Angaben ohne Gewähr. Zusammenfassung zu Informationszwecken, verbindlich sind allein die Förderrichtlinien.
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