Bremer Modernisieren


In Bremen bezuschusst die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft in folgenden Programmen:

 

1. Förderung für Wärmeschutzmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden

Gefördert werden:

  • Außenwanddämmung auf der Außenseite oder Innenseite
  • Kerndämmung einer zwischaligen Außenwand
  • Kellerdecken-/ Sohledämmung
  • Dachdämmung
  • Dachbodendämmung (oberste Geschossdecke)
  • Hochwärmegedämmte Fenster


Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:

  • Der Antrag wird von Privatpersonen als Gebäude-/ Wohnungseigentümer gestellt.
  • Das Baujahr liegt vor dem 01.01.1995
  • Das Haus hat maximal 12 Wohneinheiten.
  • Das Gebäude steht im Land Bremen.



2. Förderprogramm Heizungstausch

Gefördert wird der Ersatz von Wärmeerzeugungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, sowie den Ersatz von elektrischen Widerstandsheizungen in bestehenden Gebäuden:

Gefördert wird der Ersatz von fossilen Brennstoffen durch:

  • Solarthermische Anlagen
  • Elektrisch angetriebene Wärmepumpen
  • Anschluss an ein Gebäudenetz
  • Anschluss an ein Wärmenetz


Disclaimer: Alle Angaben ohne Gewähr. Zusammenfassung zu Informationszwecken, verbindlich sind allein die Förderrichtlinien.

Mehr Informationen unter bremer-modernisieren.de

 
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