Förderung im Land Bremen: Bremer Modernisieren


In Bremen bezuschusst die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft in folgenden Programmen:

 

1. Förderung für Wärmeschutzmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden

Gefördert werden:

  • Außenwanddämmung auf der Außenseite oder Innenseite
  • Kerndämmung einer zwischaligen Außenwand
  • Kellerdecken-/ Sohledämmung
  • Dachdämmung
  • Dachbodendämmung (oberste Geschossdecke)
  • Hochwärmegedämmte Fenster


Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:

  • Der Antrag wird von Privatpersonen als Gebäude-/ Wohnungseigentümer gestellt.
  • Das Baujahr liegt vor dem 01.01.1995
  • Das Haus hat maximal 12 Wohneinheiten.
  • Das Gebäude steht im Land Bremen.


Förderantrag: BreMo Gbr



2. Förderprogramm Heizungstausch

Das Land Bremen fördert den Ersatz von Heizungen auf Basis von fossilen Energieträgern sowie von älteren Gasheizungen in Wohngebäuden. Die Fördersumme wird so bemessen, dass die Summe der Fördermittel, die von Dritten sowie vom Land für dieselbe Maßnahme gewährt werden, 60 % der förderfähigen Investitionsausgaben entspricht.

Gefördert wird:

  • Solarthermische Anlagen
  • Elektrisch angetriebene Wärmepumpen
  • Anschluss an ein Gebäudenetz
  • Anschluss an ein Wärmenetz


Förderantrag: swb


Disclaimer: Alle Angaben ohne Gewähr. Zusammenfassung zu Informationszwecken, verbindlich sind allein die Förderrichtlinien.

Mehr Informationen unter bremer-modernisieren.de

 
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