Energieausweis

Der Energieausweis ermöglicht es Käufern, Mietern und Pächtern bundesweit und unkompliziert den Energieverbrauch bzw. Energiebedarf verschiedener Gebäude miteinander zu vergleichen. Der Energieausweis bewertet den energetischen Zustand des Gebäudes und macht eine Einschätzung der Nebenkosten.

Das Dokument oder eine Kopie davon muss laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) Interessenten spätestens bei der Besichtigung einer Immobilie vorgelegt und nach Abschluss des Kauf-, Pacht- bzw. Mietvertrags übergeben werden. Im Fall von Neuvermietung, Verpachtung oder Verkauf müssen ab dem 1. November 2020 neue Energieausweise entsprechend des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes ausgestellt werden. Denkmäler sind weiterhin von der Verpflichtung ausgenommen.



Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Es gibt zwei verschiedene Energieausweise. Einer legt den individuellen Verbrauch der Bewohner zugrunde, der andere den berechneten Energiebedarf des Gebäudes. Im Allgemeinen ist der Bedarfsausweis dem Verbrauchsausweis überlegen, da dieser unabhängig von dem individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner ist. Bei unsanierten Gebäuden mit bis zu vier Wohnungen und einem vor dem 1.11.1977 gestellten Bauantrag ist der Bedarfsausweis Pflicht. Auch ist nur der Bedarfsausweis möglich, wenn keine Verbrauchsdaten zu dem Gebäude vorliegen. 

Für Hausbesitzer, die Ihr Gebäude unabhängig von Vermietung oder Verkauf modernisieren wollen, eignet sich der von dem BAFA geförderte individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) besser als der herkömmliche Energieausweis und bietet zudem eine erhöhte Förderung durch den Bund.


 
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